Dringliche Anfrage Umsetzung Volksschulbildungsgesetz

 

Dringliche Anfrage Verordnung über die Förderangebote


In der Botschaft der Abstimmung zur Änderung des Volksschulbildungsgesetzes wurde folgender Text beschrieben (Seite 12): „Bei der Sekundarschule beschloss der Rat nach eingehender Diskussion, am heutigen Zustand nichts zu ändern. [..] Der Kantonsrat gewichtete dabei die Wahlfreiheit für die Gemeinden sowie die Kontinuität stärker als den ebenfalls verbreiteten Wunsch nach einer Reduktion der Zahl der Modelle.“
In der am 12. April 2011 durch den Regierungsrat verabschiedeten Verordnung über die Förderangebote greift der Kanton mit §6 direkt in die Organisationshoheit der Gemeinden ein (Absatz 1): „Die Integrative Förderung richtet sich in der Sekundarschule in der Regel an Lernende in den Stammklassen des Niveaus C und an Lernende in den Niveaufächern C.“ Mit diesem Passus verschwindet das Niveau D als eigenständige Abteilung.

Daraus ergeben sich folgende Fragestellungen:

  1. Wie plant der Regierungsrat die Umsetzung der Verordnung?
  2. Wie wurden die Verantwortlichen der Gemeinden in den Informationsprozess einbezogen?
  3. Gemäss Volksschulbildungsgesetz ist das Niveau D in der Grafik von §6 separiert führbar. Gibt es für den Regierungsrat einen Widerspruch zwischen dem Volksschulbildungsgesetz und der Verordnung?
  4. Wie stellt sich der Regierungsrat zum Vorwurf, dass er den Willen des Kantonsrates in Bezug zur Sekundarstufe I und der Abstimmungsbotschaft nicht umsetzt, in dem er den Gemeinden vorschreibt, das Niveau D nicht mehr zu führen, bzw. die Integration von Niveau D Lernenden durch das Niveau C zu leisten ist?
  5. Welche Folgen müssen Gemeinden erwarten, welche die Verordnung nicht gemäss Vorgaben des Kantons umsetzen?

Patrick Meier
Root, 6. Juni 2011