Postulat Umsetzung Sportlektionen

 

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen betreffend der Umsetzung Sportlektionen an Berufsschulen einzuhalten. In ersten Massnahmen zur Verbesserung des Budgets 2012 hat die Geschäftsleitung der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung einen Auftrag erhalten, kurzfristige Entlastungsmassnahmen von 2 Millionen Franken zu realisieren. Rektorinnen und Rektoren sowie Abteilungsleitende suchten nach Lösungen und fanden diese in Form eines Sportlektionenabbaus im letzten Semester des letzten Lehrjahres aller Berufsschulen Einsparungsgrösse 0,5 Mio. Franken).


Begründung:
In der Verordnung Turnen und Sport an Berufsschulen (SR 415.02) sind die Kantone verpflichtet, das Obligatorium für den Turn- und Sportunterricht an Berufsschulen mit einem Umfang von mindestens einer Lektion umzusetzen.
Die Vorschläge und Umsetzungsideen widersprechen den gesetzlichen Vorgaben auf eidgenössischer Ebene und sind daher willkürlich.

Meier Patrick

12. September 2011