Leserbrief
Nein - Staatsverträge vors Volk

 

Nein zur Ungleichbehandlung von Innen- und Aussenpolitik!

Niemand würde ernsthaft fordern, dass jedes neue Bundesgesetz dem Volk vorgelegt werden muss. Sonst käme ja der Stimmbürger kaum mit dem Ausfüllen der unzähligen Stimmzettel nach. Die Gesetzgebung obliegt deshalb dem Parlament. Das Volk stimmt nur dann über ein neues Gesetz ab, wenn ein Referendum gegen den Beschluss der Räte zustande kommt. Vorgeschrieben sind Volksabstimmungen nur bei Verfassungsänderungen. Warum soll das ausgerechnet bei Staatsverträgen anders ablaufen?

Ich kann der AUNS-Initiative nichts abgewinnen und werde am 17. Juni nein stimmen. Die geforderten obligatorischen Urnengänge über völkerrechtliche Abkommen stehen im eklatanten Widerspruch zu unseren direktdemokratischen Gepflogenheiten. Eine unterschiedliche Abstimmungsregelung bei innen- und aussenpolitischen Vorlagen ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Initiative ist sowieso unnötig, da das Volk schon seit 1921 mit dem Staatsvertragsreferendum das letzte Wort in der Aussenpolitik besitzt.

Patrick Meier
Kantonsrat CVP

Root, 25. Mai 2012